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Allgemeine Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen der Abteilung Schneesport des TVGs

 

1. Anmeldung

Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen

verbindlich anerkannt. Anmeldungen sind nur durch gleichzeitige

Erteilung einer Einzugsermächtigung gültig. Bitte verwenden Sie

unsere Anmeldeformulare.

2. Bezahlung

Durch Bankeinzug nach der Ausfahrt.

3. Leistungs- und Preisänderung

Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen

(Zielgebiete, Hotel, etc.) oder den Reisepreis (Beförderungsentgelt,

Liftgebühren, etc.) auch nach der Anmeldung zu ändern.

4. Rücktritt des Teilnehmers

Die Abmeldung muss immer schriftlich an die Abteilungsleitung oder

den Reiseleiter erfolgen. Bei Rücktritt wird grundsätzlich eine

Bearbeitungsgebühr von EUR 15,-/Person erhoben.

Ab 4 Wochen vor Reisebeginn werden 25% des Reisepreises fällig,

mindestens jedoch ein Beitrag in Höhe der Bearbeitungsgebühr.

Ab 2 Wochen vor Reisebeginn werden 50% des Reisepreises und

ab 1 Woche vor Reisebeginn 100% des Reisepreises erhoben.

5. Rücktritt der Abteilung Schneesport

Für jede Veranstaltung gilt eine Mindestbeteiligung. Die Skiausfahrt

kann außerdem durch außergewöhnliche Umstände

(Schneemangel, Straßenverhältnisse, etc.) abgesagt werden.

6. Sonderwünsche zur Unterbringung

Sonderwünsche wie EZ, DZ, Zimmer mit Dusche bzw. Bad können

nur begrenzt und nach Eingang der Anmeldung berücksichtigt

werden. EZ-Zuschläge werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

7. Ausweispapiere

Jeder Teilnehmer muss im Besitz der erforderlichen Ausweispapiere

sein. Werden bei Auslandsreisen Teilnehmer ohne gültigen

Ausweispapiere bei Grenzüberschreitung zurückgewiesen, gehen

die Reisekosten und die uns entstehenden Ausfallgebühren zu

Lasten des Teilnehmers.

8. Haftung

Die Abteilung Schneesport haftet nicht für Druckfehler im Programmheft,

Angaben in Hotel-, Orts-, u. a. Prospekten auf deren Entstehung sie

keinen Einfluss nehmen kann und deren Richtigkeit nicht überprüft

werden kann. Für Unfälle, die bei Skiausfahrten, der Beförderung

und deren Ferienaktivitäten auftreten, kann die Skiabteilung nicht

haften. Die Abteilung Schneesport empfiehlt den Abschluss einer

Sport-Unfall-Versicherung und einer Skiversicherung.

9. Freizeiten

Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Eltern

erforderlich. Mit ihrer Unterschrift übertragen sie für die Dauer der

Freizeit die Erziehungsberechtigung und Verantwortung der

jeweiligen Leitung. Diese erhält uneingeschränkt die Vollmacht. Falls

ihrem Kind während des Freizeitaufenthaltes etwas zustößt,

übertragen sie die Fürsorge dem Freizeitleiter. Sollte das Verhalten

ihres Kindes einen Freizeitverweis zur Folge haben, tragen sie die

Kosten der vorzeitigen Heimfahrt. In Notfällen wird ohne vorherige

Rücksprache Einwilligung zu Impfungen erteilt, wenn diese nach

ärztlicher Anordnung notwendig sind. Mit der Unterschrift anerkenne

sie die Hausordnung. Bei Verstößen dagegen und für den sich

daraus ergebenden Schaden wird vom Erziehungsberechtigten volle

Verantwortung übernommen.

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