Allgemeine Teilnahmebedingungen der Abteilung Schneesport des TVGs
1. Anmeldung
Mit der Anmeldung werden unsere Teilnahmebedingungen
verbindlich anerkannt. Anmeldungen sind nur durch gleichzeitige
Erteilung einer Einzugsermächtigung gültig. Bitte verwenden Sie
unsere Anmeldeformulare.
2. Bezahlung
Durch Bankeinzug nach der Ausfahrt.
3. Leistungs- und Preisänderung
Es kann sich als notwendig erweisen, einzelne Reiseleistungen
(Zielgebiete, Hotel, etc.) oder den Reisepreis (Beförderungsentgelt,
Liftgebühren, etc.) auch nach der Anmeldung zu ändern.
4. Rücktritt des Teilnehmers
Die Abmeldung muss immer schriftlich an die Abteilungsleitung oder
den Reiseleiter erfolgen. Bei Rücktritt wird grundsätzlich eine
Bearbeitungsgebühr von EUR 15,-/Person erhoben.
Ab 4 Wochen vor Reisebeginn werden 25% des Reisepreises fällig,
mindestens jedoch ein Beitrag in Höhe der Bearbeitungsgebühr.
Ab 2 Wochen vor Reisebeginn werden 50% des Reisepreises und
ab 1 Woche vor Reisebeginn 100% des Reisepreises erhoben.
5. Rücktritt der Abteilung Schneesport
Für jede Veranstaltung gilt eine Mindestbeteiligung. Die Skiausfahrt
kann außerdem durch außergewöhnliche Umstände
(Schneemangel, Straßenverhältnisse, etc.) abgesagt werden.
6. Sonderwünsche zur Unterbringung
Sonderwünsche wie EZ, DZ, Zimmer mit Dusche bzw. Bad können
nur begrenzt und nach Eingang der Anmeldung berücksichtigt
werden. EZ-Zuschläge werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
7. Ausweispapiere
Jeder Teilnehmer muss im Besitz der erforderlichen Ausweispapiere
sein. Werden bei Auslandsreisen Teilnehmer ohne gültigen
Ausweispapiere bei Grenzüberschreitung zurückgewiesen, gehen
die Reisekosten und die uns entstehenden Ausfallgebühren zu
Lasten des Teilnehmers.
8. Haftung
Die Abteilung Schneesport haftet nicht für Druckfehler im Programmheft,
Angaben in Hotel-, Orts-, u. a. Prospekten auf deren Entstehung sie
keinen Einfluss nehmen kann und deren Richtigkeit nicht überprüft
werden kann. Für Unfälle, die bei Skiausfahrten, der Beförderung
und deren Ferienaktivitäten auftreten, kann die Skiabteilung nicht
haften. Die Abteilung Schneesport empfiehlt den Abschluss einer
Sport-Unfall-Versicherung und einer Skiversicherung.
9. Freizeiten
Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Unterschrift der Eltern
erforderlich. Mit ihrer Unterschrift übertragen sie für die Dauer der
Freizeit die Erziehungsberechtigung und Verantwortung der
jeweiligen Leitung. Diese erhält uneingeschränkt die Vollmacht. Falls
ihrem Kind während des Freizeitaufenthaltes etwas zustößt,
übertragen sie die Fürsorge dem Freizeitleiter. Sollte das Verhalten
ihres Kindes einen Freizeitverweis zur Folge haben, tragen sie die
Kosten der vorzeitigen Heimfahrt. In Notfällen wird ohne vorherige
Rücksprache Einwilligung zu Impfungen erteilt, wenn diese nach
ärztlicher Anordnung notwendig sind. Mit der Unterschrift anerkenne
sie die Hausordnung. Bei Verstößen dagegen und für den sich
daraus ergebenden Schaden wird vom Erziehungsberechtigten volle
Verantwortung übernommen.